Zertifikate
Um die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des neuen Personalausweises als Anbieter in Ihre Geschäftsprozesse einbinden zu können, müssen Sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen: Sie benötigten für jeden Dienst ein Berechtigungszertifikat, das festlegt, welche Daten aus dem Personalausweis abgefragt werden dürfen.
Ein Berechtigungszertifikat kann nur ausgestellt werden, wenn Sie eine staatliche Berechtigung von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) im Bundesverwaltungsamt erhalten haben. Die VfB prüft in einem Verwaltungsverfahren, ob Sie berechtigt sind, die eID-Funktion des neuen Personalausweises für Ihr Geschäftsfeld zu nutzen.
Im Detail prüft die VfB:
- den Geschäftszweck, für den eine Berechtigung ausgestellt werden soll,
- die Dienstbeschreibung und die Notwendigkeit der Datenerhebung
Vor diesem Hintergrund müssen Sie die Notwendigkeit für den Zugriff auf Personalausweisdaten plausibel darlegen. Mit der staatlichen Berechtigung können dann bei einem Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) entsprechende Berechtigungszertifikate erworben werden.
Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
| Telefon: | +49 (0)22899 358-3300 |
| E-Mail: | npa [at] bva [dot] bund [dot] de |
| Homepage: | Bundesverwaltungsamt |
| Anschrift: | Bundesverwaltungsamt Barbarastr. 1 50735 Köln |
| Postanschrift: | Bundesverwaltungsamt 50728 Köln |
Genaue Informationen können Sie dem Informationsblatt zum Antragsverfahren und der Richtlinie über "Technische und organisatorische Anforderungen zur Nutzung von Berechtigungszertifikaten" entnehmen.





