Was kostet der neue Personalausweis
Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 28,80 Euro für Bürger und Bürgerinnen ab 24 Jahren und 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren. Bei Neubeantragung eines Personalausweises nach Verlust fällt ebenfalls eine Gebühr von 28,80 Euro an. Die Gebühr fällt an unabhängig davon ob er mit eingeschalteter oder ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wird.
Ob und in welchem Umfang bedürftige Personen von den Gebühren befreit werden können liegt im Ermessen der Kommune.
Nachfolgende Tabelle schlüsselt Ihnen die Kosten auf:
| Ausstellung von Personalausweisen ab 1.November 2010 | ||
| | Antragstellende Person ab 24 Jahren | 28,80 Euro (10 Jahre gültig) |
| | Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
| | Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder Befreiung möglich |
| | Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
| Weitere Gebührenregelungen | ||
| | Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres | gebührenfrei |
| | Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6 Euro |
| | Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| | Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) | 6 Euro |
| | Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
| | Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
| | Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6 Euro |
| | Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |





