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Was kostet der neue Personalausweis

Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 28,80 Euro für Bürger und Bürgerinnen ab 24 Jahren und 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren. Bei Neubeantragung eines Personalausweises nach Verlust fällt ebenfalls eine Gebühr von 28,80 Euro an. Die Gebühr fällt an unabhängig davon ob er mit eingeschalteter oder ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wird.

Ob und in welchem Umfang bedürftige Personen von den Gebühren befreit werden können liegt im Ermessen der Kommune.

Nachfolgende Tabelle schlüsselt Ihnen die Kosten auf:

 

Ausstellung von Personalausweisen ab 1.November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder Befreiung möglich

Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

 

Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) 6 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter