Technologie des Personalausweises

Der neue Personalausweis ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat, auf der die Personalausweisdaten des Ausweisinhabers zur Identifizierung aufgedruckt werden. Zu diesen Daten gehören u.a. Name, Anschrift, Lichtbild und Unterschrift. Auf der Rückseite stehen der Name und die Ausweisnummer noch einmal in maschinenlesbarer Form, wie auch schon beim bisherigen Personalausweis (damals noch auf der Vorderseite).

Neben den optischen Merkmalen enthält der neue Personalausweis einen kontaktlosen Chip (Radio Frequency Chip). Dieser enthält die elektronischen Identifikationsdaten und auf Wunsch des Ausweisinhabers die Fingerabdrücke. Das Sicherheitsniveau des Chips selbst gilt als höchstmöglicher Standard. Weitere Informationen zum Aufbau der Chipkarte erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Bild vom Personalausweis mit Erklärung

Der neue Personalausweis enthält die Online-Ausweisfunktion, welche Sie als Ausweisinhaber in der Personalausweisbehörde aktivieren und deaktivieren können. Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie einen Teil der Daten, die auf dem Ausweis aufgedruckt sind, auch im Internet nachweisen. Dabei dürfen jedoch nur Webseiten mit einem so genannten Berechtigungszertifikat Ausweisdaten lesen. Ob überhaupt Daten übermittelt werden und wenn ja, welche – diese Entscheidung treffen Sie selbst: Sie können die Auswahl der angeforderten personen- und ausweisbezogenen Daten einschränken. Außerdem müssen Sie ausdrücklich die Zustimmung zur Übermittlung der Daten durch die Eingabe Ihrer sechsstelligen persönlichen Geheimnummer (PIN) erteilen.