Sperrung
Bitte bewahren Sie Ihren Ausweis getrennt von PIN, PUK und Sperrkennwort auf und geben Sie diese Daten nicht an andere Personen weiter.
PIN (Geheimnummer) und PUK (Entsperrnummer)
Sie erhalten den neuen Ausweis in der Personalausweisbehörde. Die PIN, der PUK und das Sperrkennwort werden Ihnen nach Hause geschickt. Die PIN im Brief ist 5-stellig und nur für den Transport gedacht. Für die Online-Ausweisfunktion muss die Transport-PIN in eine 6-stellige PIN von Ihnen selbst zu Hause am PC (mit der AusweisApp) oder in einer Personalausweisbehörde geändert werden.
Wurde die PIN einmal falsch eingegeben, kann ein zweiter Eingabeversuch erfolgen. Wenn die PIN zweimal hintereinander falsch eingegeben wurde, muss ein dritter Versuch durch das Eingeben der Zugangsnummer (CAN) freigeschaltet werden. Diese ist auf der Vorderseite des Personalausweises aufgedruckt. Wird die PIN dreimal falsch eingegeben, wird die Online-Ausweisfunktion blockiert. Diese Blockierung können Sie mit der PUK (Entsperrnummer) aufheben. Die PUK ist maximal zehn Mal verwendbar, dann wird der Personalausweis entgültig gesperrt.
Möchten Sie die Unterschriftsfunktion nutzen, benötigen Sie zusätzlich eine Signatur-PIN. Diese kann mit der AusweisApp gesetzt werden.
Sperrkennwort
Verlieren Sie Ihren Personalausweis oder wird er gestohlen, müssen Sie den Ausweis und seine Funktionen sperren lassen.
Die Online-Ausweisfunktion können Sie in Ihrem Bürgeramt oder über die telefonische Sperrhotline 0180-1-333 333 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz, Nummer auch aus dem Ausland erreichbar) sperren lassen. Das dafür benötigte Sperrkennwort ist nur Ihnen und Ihrer Personalausweisbehörde bekannt. Bei Verlust des Sperrkennworts, erhalten sie die Auskunft in der Personalausweisbehörde, in der Sie den Personalausweis beantragt haben. Dafür müssen Sie aus Sicherheitsgründen persönlich erscheinen, der Nachweis Ihrer Identität ist dann notwendig.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion kann nur bei dem Anbieter erfolgen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.
Achtung: Als Ausweisinhaber müssen Sie den Verlust Ihres Personalausweises bei der Personalausweisbehörde melden, unabhängig davon, ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht.





