Beispielanwendung
Jugendschutz in einer Online-Videothek
Mit Hilfe der Altersverifikation kann überprüft werden, ob eine Person ein festgelegtes Alter erreicht hat. Dabei wird das genaue Geburtsdatum nicht bekannt gegeben. Der Dienstanbieter erhält lediglich die Information, ob die Person alt genug ist oder nicht.
Die Altersverifikation wird anhand einer Online-Videothek demonstriert. Mit Hilfe des neuen Personalausweises wird geprüft, ob eine Person die Voraussetzungen für altersbeschränkte Inhalte erfüllt oder nicht.





