Häufige technische Fragen - FAQ

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Ändert sich das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen nach einer Verlängerung der Berechtigung (alle 3 Jahre)?

Das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen ändert sich nicht, wenn die Verlängerung rechtzeitig beantragt wird. Dann entfällt ein initialer Zertifikatsrequest und es kann jeweils mit dem gültigen privaten Schlüssel der neue Request signiert werden. Das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen ändert sich jedoch, wenn der Bürger einen neuen Ausweis erhält.

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Wie lautet die PIN nach Entsperrung durch die PUK?

Nach dreimaliger Fehleingabe der PIN kann diese durch die PUK wieder entsperrt werden. Dabei ändert sich die PIN nicht. Falls die PIN vergessen wurde, ist ein Neusetzen gebührenpflichtig in der Personalausweisbehörde möglich.

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Wie wird die AusweisApp aus dem Browser angesprochen?

Zum Ansprechen der AusweisApp aus dem Browser wird ein spezielles HTML-Object mit MIME-Type application/vnd.ecardclient an den Client-Browser gesendet. Das von der AusweisApp installierte Browser-Plugin liest die Parameter aus und initialisiert die AusweisApp mit diesen Werten.

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Wo finde ich eine Liste von Kartenlesern die mit dem neuen Personalausweis funktionieren?

Eine Übersicht über unterstützte Kartenleser befindet sich im Abschnitt Kartenleser.

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Wo finde ich Treiber für meinen Kartenleser?

Eine Übersicht über unterstützte Kartenleser und den zugehörigen Treibern befindet sich im Abschnitt Kartenleser.

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Welche Anforderungen muss ein Kartenleser für den neuen Personalausweis erfüllen?

Die Anforderungen an Kartenleser für den neuen Personalausweis sind in der Technischen Richtlinie BSI TR-03119 „Anforderungen an Chipkartenleser mit ePA Unterstützung"zu finden. Link: https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/index_htm.html

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Ist der Rufname eines Bürgers als solcher auf dem nPA gekennzeichnet?

Nein, der Rufname wird auf dem neuen Personalausweis nicht mehr unterstrichen.

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Auf welcher Grundlage (Spezifikation) beruht der physische Kartenkörper des neuen Personalausweises?

Der neue Personalausweis besitzt das ID-1 Format der ICAO. Die Dimensionen entsprechen (abgesehen von der Dicke) dem Chipkartenformat ID-1 aus der Norm ISO/IEC 7810. Genauere Angaben sind im ICAO-Dokument Doc 9303 Part 3 aufgeführt http://www2.icao.int/en/MRTD/Downloads/Forms/AllItems.aspx?RootFolder=http%3a%2f%2fwww2.icao.int%2fen%2fMRTD%2fDownloads%2fDoc%209303%2fDoc%209303%20English&FolderCTID=0x0120000764101A62EA554BB5D36C62DB0F9735

Weitere technische Informationen zur Ausweiskarte findet man in der Technische Richtlinie BSI TR-03127 „Architektur elektronischer Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel".

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Ist es möglich (und wie) und aus einer Anwendung (z.B. über die eCardAPI) zu erkennen, ob auf dem neuen Personalausweis eine Signatur abgelegt ist?

Nein, das ist nicht möglich und erst erkennbar, wenn die Unterschriftsfunktion der eCardAPI angesprochen wird.

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Wie bekomme ich einen Ausweis mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)?

Ausweise werden nicht mit einer QES ausgegeben. Der Personalausweis ist für die Unterschriftsfunktion vorbereitet. Das Nachladen muss durch den Bürger selbst erfolgen.

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