Altersbestätigung
Mit der Altersbestätigung (auch Altersverifikation genannt) kann das Erreichen eines bestimmten Alters einer Person festgestellt werden. Dies ist besonders für Dienste hilfreich, die bestimmte Restriktionen im Jugendschutz oder in der Suchtprävention einhalten müssen. Das genaue Geburtsdatum wird dabei nicht abgefragt oder übertragen, sondern es wird lediglich überprüft, ob die betreffende Person ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat. Durch diese Funktion wird das datenschutzfreundliche und datensparsame Konzept des neuen Personalausweises deutlich.
Beispielszenario Online-Videothek
Der Beispieldienst Online-Videothek zeigt Ihnen die Möglichkeit, den neuen Personalausweis zur Altersverifikation zu nutzen. Inhalte, die einer Alterskontrolle unterliegen, werden dem User erst nach positiver Altersüberprüfung angezeigt. Das Geburtsdatum, welches im Chip abgelegt ist, dient dabei der Überprüfung. Wird festgestellt, dass der Ausweisinhaber noch nicht ein bestimmtes Alter erreicht hat, bleiben ihm die Inhalte verborgen.





